Verstirbt ein Mensch, der über keine Erben verfügt, übernimmt der Staat die Kosten für die Beerdigung. Es findet eine sogenannte Sozialbestattung statt. Diese kann auch erfolgen, wenn es Hinterbliebenen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht möglich ist, die Beisetzungskosten zu tragen. Nachstehend beschäftigen wir uns mit den Themen Sozialbestattung und welche Möglichkeiten zur Bestattungsvorsorge zur Verfügung stehen.
Mit welchen Kosten ist für eine Beerdigung zu rechnen?
Die durchschnittlichen Kosten einer Bestattung betragen in Deutschland 7.930 Euro. Es kommt allerdings stark darauf an, für welche Beerdigungsart, also beispielsweise Erd- oder Feuerbestattung, man sich entscheidet. Zwar ist auch für Letztere ein Sarg erforderlich, die einfachen Ausführungen für die Einäscherung sind jedoch günstiger. Zudem unterscheiden sich die Kosten je nach Wohnort. Die Gesamtkosten für eine Beerdigung können im günstigsten Fall bei etwa 2.000 Euro (anonyme Feuerbestattung) liegen. Eine gehobene Erdbestattung kann hingegen auf 35.000 Euro und mehr kommen.
In der Regel übernehmen Bestatter sämtliche notwendigen Leistungen für einen zuvor besprochenen Gesamtbetrag. Ggfs. kommen noch Ausgaben für Dritte hinzu, beispielsweise für den Grabstein, Trauerredner, Blumenschmuck etc. Die Schaltung einer Todesanzeige in der Zeitung und Danksagungskarten zur Trauer stellen einen weiteren Kostenfaktor dar. Hinterlässt der Verstorbene seinen Erben kein Vermögen, ist es für viele von ihnen schwierig, die Beerdigung zu finanzieren.
Voraussetzungen für eine Sozialbestattung
Grundsätzlich obliegt dem Staat die Kostentragungspflicht für die Bestattung, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind. Gemäß § 1936 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erbt er in diesem Fall auch etwaiges Vermögen. Können Angehörigen die Kosten laut § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII nicht zugemutet werden, ist die Beantragung der Übernahme beim zuständigen Sozialamt am Sterbeort des Verschiedenen möglich.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe einen Kostenübernahme-Antrag stellen können, kommen jedoch noch weitere Voraussetzungen in Frage, darunter wenn Hinterbliebene
- über ein niedriges Einkommen oder
- eine geringe Rente
verfügen. Bevor eine Entscheidung gefällt wird, überprüft das Sozialamt genauestens die finanzielle Situation der Hinterbliebenen.
Verschiedene Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge
Insbesondere ältere Menschen, die ihre Angehörigen vor einer hohen finanziellen Belastung nach ihrem Tod schützen möchten, treffen oftmals eine Bestattungsvorsorge. Die verschiedenen Alternativen stellen sich wie folgt dar:
Vorsorgevertrag
Es handelt sich dabei um einen Vertrag, der zu Lebzeiten mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen wird. Der Kunde, der Vorsorge für seine Beerdigung treffen möchte, vereinbart mit dem Anbieter sämtliche Details und bezahlt diesen im Voraus. Er schützt damit die Hinterbliebenen vor allen anfallenden Kosten, die im Zuge seines Ablebens entstehen. Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben, welche Einzelheiten man persönlich festgelegt. Sowohl die angebotenen Leistungen des Bestatters als auch der Preis spielen eine Rolle. In der Regel werden folgende Details festgelegt:
- die Art sowie die Ausstattung der Urne und des Sarges
- Bestattungsart
- gewünschte Musik für die Trauerfeierlichkeit
- Umfang sowie die Art des Sarg- und Grabschmuckes
- Beisetzungsort
Sparbuch
Auch, wenn heutzutage mit Zinsen für Erspartes nicht gerechnet werden kann, besitzen noch immer viele Menschen ein Sparbuch. Wer vor seinem Tod die Hinterbliebenen finanziell absichern möchte, hinterlegt dort einen ausreichenden Betrag für die Beerdigungskosten. Sowohl das bestehende als auch ein neu eröffnetes Sparkonto kommen dafür in Frage. Empfehlenswert ist, dass die Erben schon vor dem Ableben des Kontoinhabers eine umfängliche Vollmacht erhalten. So ist gewährleistet, dass das Geld für die Bestattung bereits vor der Testamentseröffnung verfügbar ist.
Sterbegeldversicherung
Sie funktioniert ebenso wie viele andere Versicherungen. Jeden Monat zahlt der Versicherungsnehmer einen bestimmten – meist geringen – Betrag ein. Verstirbt er, erhalten die Hinterbliebenen die zuvor festgelegte Summe. Der Tarif bezieht sich nicht speziell auf die Bestattungsvorsorge, vielmehr handelt es sich lediglich um eine Kapitalleistung. Nahezu alle Assekuranzen bieten eine Sterbegeldversicherung an. Auch Menschen in hohem Alter werden als Versicherungsnehmer akzeptiert, wobei die Prämien in diesem Fall höher sind.