Als Arbeitnehmer bekommt man automatisch einen Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung. Endet das Arbeitgeberverhältnis mit dem Eintritt in das Rentenalter, endet folglich auch der Arbeitgeberzuschuss. Als Senior im Rentenalter muss man aber nicht um seine Absicherung bangen, denn in diesem Falle hilft der Staat mit einer Zulage des Rentenversicherungsträgers für die private Krankenversicherung (PKV). Dieser Zuschuss wird allerdings nicht automatisch gewährt, er muss von dem privat versicherten Senior mit Eintritt in das Rentenalter beantragt werden.
Einhalt und Höhe der Zuschüsse für die PKV
Die private Krankenversicherung beinhaltet für den zukünftigen Rentner einige Änderungen. Einige Leistungsträger wie Krankentagegeld, mit den verbundenen Beiträgen entfallen nach Eintritt in das Rentenalter. Da viele Senioren mit einer privaten Krankenversicherung zu Zeiten ihrer Berufstätigkeit sehr gut verdient haben, lässt der Staat sie auch nicht fallen. Der ehemalige Arbeitgeberanteil wird vom Staat in Form einer Zulage abgefedert. In welcher Höhe sich der Staat an den Kosten der privat Versicherten beteiligt, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Rentenhöhe, den privaten Aufwendungen für die Krankenkasse, sowie dem durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenkasse. Der staatliche Zuschuss zur PKV ist in jedem Fall so hoch, dass es sich für den Senioren lohnt, hier einen Antrag zu stellen. Da können 50% der Kosten für die Aufwendung zur Krankenversicherung leicht realisierbar sein. Hier finden Sie übrigens weitere Infos über die private Krankenversicherung.
Auch freiwillig versicherte werden bezuschusst
Das gilt übrigens nicht nur für privat versicherte Rentner. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte können sich eine Zulage vom Rentenversicherungsträger sichern. Aber auch hier gilt: Von alleine kommen die Zulagen nicht auf das Konto, sie muss beantragt werden. Für die Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze gelten die gesamten Einkünfte bis zu einer Höhe von 3525 Euro bei freiwillig versicherten Rentnern. Seit dem Jahre 2009 zahlt der Staat auch keine Beteiligung mehr zur gesamten Pflegeversicherung.
Wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Beim Rentenversicherungsträger wird der Antrag gestellt. Damit der Zuschuss zeitgleich mit der ersten Rente erfolgt, ist der Zeitpunkt der Antragstellung überaus wichtig. Er sollte parallel mit der Einreichung der Rente erfolgen. Die Höhe des Krankenkassenbeitragssatzes beträgt seit dem Jahre 2009 allgemein 15,5%. Dieses gilt für alle Kassen einheitlich. Von diesem Satz werden 0,9% Eigenanteil für den Versicherten abgezogen. Damit liegt der Beitragszuschuss für Rentner im Bereich der Krankenversicherung bei 7,3%. Dieser Satz gilt als Regelung für gesetzlich versicherte Rentner im Bereich der privaten Krankenversicherung.
Warum wurden die Zuschüsse eingeführt?
Seit 1996 gibt es das Recht auf freie Kassenwahl, in dem auch die Zuzahlungen geregelt wurden. 1999 gab es eine Anpassung, verbunden mit Neuerungen im Krankensystem. In diesem Jahr wurde auch der Risikostrukturausgleich reformiert, welcher sich in seiner jetzigen Form darstellt und den Zuschuss für eine private Krankenversicherung regelt (Bild-Quelle: © falkjohann.com – Fotolia.com).
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